Über uns

Wir sind eine exzellent vernetzte Boutique-Kanzlei, die im Herzen der Hansestadt Hamburg aus einer Hand umfassende Rechtsberatung für Unternehmen und Privatpersonen anbietet. Von der Vertragsgestaltung über die Durchsetzung von Ansprüchen bis hin zur effizienten Streitbeilegung (gerichtlich und außergerichtlich) und zum Forderungsmanagement bietet Brandes Rechtsanwälte ein umfassendes juristisches Leistungsspektrum. Ein besonderer Beratungsschwerpunkt von Brandes Rechtsanwälte liegt im deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht sowie im internationalen Privat- und Kaufrecht. 

Rechtsanwälte

Brandes

Matthias Brandes

hat sich seit 1999 auf die Gebiete der Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung spezialisiert, seit 2004 ausschließlich unter eigenem Briefkopf. Gleichzeitig ist er Partner und Sozius in der überörtlichen Kanzlei BERNZEN SONNTAG Rechtsanwälte und Steuerberater mit den Fachgebieten Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) und Pferdesportrecht.

Wolkenhauer

Jan Peter Wolkenhauer

ist gelernter Bankkaufmann und hat sich auf das Bank- und Kapitalanlagerecht sowie das Versicherungsrecht einschließlich des Rechts der betrieblichen Altersvorsorge spezialisiert. Daneben befasst er sich mit Rechtsfragen aus den angrenzenden Rechtsgebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Vertriebsrechts und des Arbeitsrechts.

Unsere Leistungen 

Außergerichtliche Mahnverfahren

Überfällige Forderungen treiben wir zunächst außergerichtlich bei. In Abstimmung mit Ihnen kontaktieren wir Schuldner postalisch oder per E-Mail und fordern diese zur Zahlung auf. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, mit den Schuldnern telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Bereits in dieser Phase übernehmen wir die weitere (auch streitige) Korrespondenz mit dem Schuldner, schließen Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen und überwachen Termine und Fristen. 
Wir führen Aufenthaltsermittlungen durch, holen Bonitätsauskünfte ein und vertreten ihre Interessen auch in Insolvenz- oder Strafverfahren bei Datenmissbrauch und Eingehungsbetrug.

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Gerichtliche Mahnverfahren

Führt das außergerichtliche Mahnverfahren nicht zum Erfolg, leiten wir für Sie das gerichtliche Mahnverfahren ein. 
Bei Widerspruch gegen den so beantragten Mahnbescheid bzw. bei Einspruch gegen den sich anschließenden Vollstreckungsbescheid, führen wir bundesweit die daraus entstehenden Klagverfahren vor dem jeweiligen Zivilgericht. 
Vor der Einleitung gerichtlicher Durchsetzungsmaßnahmen prüfen wir detailliert, ob der jeweilige Anspruch nicht nur auf Vertrag, sondern auch auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung gestützt werden kann. 
Bei Erlass eines Vollstreckungsbescheides oder der Verkündung eines Urteils übernehmen wir die daraus folgende Zwangsvollstreckung. 
Vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen treten wir nochmals außergerichtlich mit dem Schuldner in Kontakt, um eine kostenschonende Lösung oder Zahlungsverabredung zu vereinbaren.
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Zwangsvollstreckungen

Ist ein Schuldner dennoch nicht zahlungswillig, schöpfen wir alle die im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens bestehenden Möglichkeiten aus. Neben den üblichen Maßnahmen wie
• Beauftragung des Gerichtsvollziehers
• Pfändungen (Lohn, Kontoguthaben, Mietkaution, Steuererstattungsansprüche, etc.)
bieten wir auch an, Gläubigerinsolvenzanträge und Strafanzeigen zu stellen.
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Rechtsberatung  

Wir bieten Ihnen eine umfassende und zuverlässige Beratung im deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht sowie im internationalen Privat- und Kaufrecht (z.B. im Bereich der Rom I, Rom II, Brüssel I und Brüssel II-Verordnung und dem Wiener Kaufrecht- 1980 UN Convention on the International Sale of Goods/CISG). Hierbei spielen Fragen des elektronischen Warenhandels („E-Commerce“) und des geistigen Eigentums (z.B. Trademarks/Markeneintragungen im In- und Ausland) immer eine wichtige Rolle. 

Beratung rund um die Folgen der Corona-Pandemie

Wir beraten Unternehmer und Privatpersonen von Beginn an zu diesem Thema und den nach wie vor rechtlich bedeutsamen Folgen. Zu nennen sind hier insbesondere folgende Bereiche:

Rückzahlung von Corona-Hilfen
Wir beraten nach wie vor Unternehmen und Selbständige, die sich einer Aufforderung zur Rückzahlung erhaltener Corona-Hilfszahlungen gegenüber sehen. Betroffen sind insbesondere Unternehmer, die bisher keine Schlussrechnung vorgelegt haben. Wir beraten und begleiten Sie in Einspruchs- und Klageverfahren.

Schadensersatz wegen Betriebsschließungen
In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2022 entschieden, dass Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Staat wegen Corona-bedingter Betriebsschließungen grundsätzlich zu verneinen sind. Für Unternehmen, die keine Corona-Hilfen erhalten haben oder für die diese nicht ausreichend waren, sind insbesondere vor dem Hintergrund geänderter rechtlicher Kriterien entsprechende Ansprüche prüfbar. Dazu beraten wir Sie gern.

Strafrechtliche Verfahren, Wiederaufnahmeverfahren
Wir beraten und vertreten Betroffene in hiesigen Verfahren. Aufgrund einer jetzt zunehmenden Aufklärung zur (Un-)Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen gibt es viele rechtliche Ansatzpunkte, noch laufende Verfahren zugunsten der Betroffenen zu beeinflussen.

Impfschäden
Zum Thema „Impfschäden“ bieten wir ein umfassendes Beratungsangebot an, welches auch die Vernetzung mit Ärzten und Therapeuten beinhaltet, aber sich auch auf die Betreuung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und Versorgungsansprüche erstreckt.

Newsletter
Mandanten und Interessierte unterrichten wir regelmäßig über einen Newsletter, der einen Überblick über die aktuelle und entscheidende Rechtsprechung zu den oben genannten Themen beinhaltet und zudem Auskunft über rechtliche und legislative Entwicklungen gibt. Der Newsletter wird erstmals in der 16. Kalenderwoche 2024 erscheinen und in der Folge 14-täglich über E-Mail und Telegram versandt. Bei Bezugsinteresse melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail.

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Sonstige Leistungen

Zudem bieten wir Ihnen eine fundierte Beratung in Hinblick auf ein Nachlassmanagement zu Lebzeiten sowie das nationale und internationale Erbrecht (u.a. nach der EU-Erbrechtsverordnung, Nr. 650/2012). Dem Stiftungs- und Vereinsrecht kann hierbei eine besondere Bedeutung zukommen.
Wir bieten ferner eine gründliche juristische Auswertung bei Verletzungen von Menschen- und Grundrechten und reichen für Sie, in geeigneten Fällen, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein.
Wir beraten Sie stets ausführlich über die für Sie im Einzelfall optimale alternative Streitschlichtung (Alternative Dispute Resolution, „ADR“), wobei u.a. unterschiedliche Strategien für Sie ausgearbeitet werden. Die außergerichtliche Streitschlichtung führt in der Regel zu effizienteren und dauerhafteren Ergebnissen als die streitige Austragung in der Gerichtsöffentlichkeit. Unsere zertifizierten Mediatoren sind auf Wirtschafts-, Familien- sowie grenzüberschreitende und interkulturelle Mediation auf der Grundlage des Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren von 2004 spezialisiert. Bei Bedarf können wir, zumeist auch kurzfristig, als professionelle und unabhängige Mediatoren und Schiedsrichter tätig werden.
Schließlich erstellen wir für Sie fundierte wissenschaftliche Gutachten auf Grundlage der Empfehlungen der DFG („Gute Wissenschaftliche Praxis 1998/2013“) zum deutschen und ausländischen Privat-, Handels- und Gesellschaftsrecht. Dabei kann es sich um umfassendere Sachverhalte, Einzelfragen oder auch nur kurze juristische Zweitmeinungen handeln.
Unser Ziel ist immer die schnelle, faire und effiziente Beratung von Mandanten im Einzelfall.

Kosten/Gebühren

Kosten und Gebühren unserer Beauftragung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei überfälligen Forderungen sind die Schuldner in der Regel verpflichtet, aus dem Gesichtspunkt des Verzuges auch die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen. Insbesondere im außergerichtlichen Bereich können wir Ihnen eine weitgehende Kostenneutralität ermöglichen. Einzelheiten hierzu sind jedoch abhängig vom konkreten Mandat. Zudem können wir im gesetzlichen Rahmen und aufgrund individueller Vereinbarung eine Abrechnung auf Stundenbasis oder auch ausnahmsweise als Erfolgshonorar anbieten.

Kontakt

Die von Ihnen übermittelten Daten werden von uns zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

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